7. Rheinisches Infanterie-Regiment Nr. 69
Die Geschichte des Regiments bewahren!

Dienstzeit / Reservistika

Die damaligen Wehrpflichtigen waren sehr stolz auf ihre Dienstzeit.

War es doch jedem eine Ehre, für sein Land möglichst in einem alten Regiment mit Tradition zu dienen.

Die Wehrpflicht im Deutschen Reich dauerte ab 1888 aufgrund eines neuen Gesetzes vom 11. Februar 1888 vom jeweils vollendeten 17. bis 45. Lebensjahr.
Die Wehrpflicht unterteilte sich in die Dienstpflicht im Herr, in der Marine und in die Landsturmzeit. Erstere ging vom vollendeten 20. Lebensjahr aus.

Ab 1893 galt bei der Infanterie eine Dienstzeit von zwei Jahren.

Beispiel: Ein im November 1873 Geborener müsste sich nach vollendetem 20.Lebensjahr zw. dem 15.Januar und 1.Februar zum Dienst angemeldet haben. In diesem Falle also 1894. Die Einstellung erfolgte dann im Oktober.

Zur Erinnerung an ihre vollendete Dienstzeit ließen sich die Ausscheidenden oft Reservistika anfertigen.

Reservistika

gab es in den unterschiedlichsten Gestaltungsvarianten. Ob Reservistenbild, Reservistenkrug, Tasse, Pfeife oder andere Andenken.

Die Reservistika sind heute eine unersetzliche Quelle für meine Forschung. Da der "einfache" Musketier oder Gefreite in den Ranglisten nicht verzeichnet ist, finden sich auf vielen Stücken einige Namen und die zugehörigen Ränge und Kompanien.

Ihre Auswertung und Erfassung ist ein Teil meiner Arbeit.

Hier folgen in Kürze einige Beispiele von Reservistika.

Quellen: Alle Stücke aus meiner Sammlung.

 

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